28. Juni 2023
Gerade in den Zeiten stetig zunehmenden Wohnraumbedarfs steigt die Bedeutung von modularem Bauen, das gleichzeitig nachhaltig und preisoptimiert ist, immer weiter an. Hier wird der Modulbau als Nutzung von Raumzellen definiert. Heutzutage kommen immer häufiger auch Fragen zu den notwendigen bautechnischen Nachweisen, insbesondere zum Brandschutz, in konkreten Projekten auf. Bisher sind Unsicherheiten und ungeklärten Fragestellungen im Zusammenhang mit bauordnungsrechtlicher Anforderungen an Bauprodukte bzw. Bauarten aus dem Modulbau in wesentlichem Umfang gegeben.

Im Rahmen dieses Konsortialprojektes wird ein Praxisleitfaden erarbeitet, der die Raumzellen in die drei Typen Seefrachtcontainer, Container (außen sichtbare Stahlrahmen) und Raummodule (außen verkleidet) unterscheidet und die Möglichkeiten der Nachweisführung zu brandschutztechnischen Eigenschaften von modularen Bauten in Stahlrahmenbauweise aufzeigen soll.

Download Praxisleitfaden: Praxisleitfaden zu Anforderungen an Bauteile von Raumzellengebäuden als Stahltragkonstruktion aus Gründen des Brandschutzes

Falls Sie Anmerkungen zum Praxisleitfaden Raumzellenbau abgeben möchten, klicken Sie hier.

Als externe Berater ist zudem das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) Teil des Konsortiums.

Derzeit wird gemeinschaftlich an der Standardisierung von Konstruktionsdetails gearbeitet. Dafür werden in Anlehnung an die Muster-Holzbaurichtlinie derzeit zusammen mit den Herstellern aufbauend auf deren Details abstrahierte auf den Brandschutz reduzierte Konstruktionsmerkmale erarbeitet.
Mit dem Ziel die Akzeptanz in der Fachwelt zu erreichen, werden diese derzeit mit verschiedensten Experten diskutiert und entsprechend angepasst. Zukünftig könnten diese in eine mögliche „Muster-Modulbaurichtlinie“ einfließen.