28. Juni 2023
Schon im Laufe der 90er Jahre wurde der Bausektor zunehmend als maßgebender Einflussfaktor auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt identifiziert und gilt daher als Schlüsselbereich einer nachhaltigen Entwicklung. Die politischen Entwicklungen haben daher auch speziell in der Bauwirtschaft zu Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit geführt. So veröffentlichte beispielsweise das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Jahre 2001 den „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“, der mittlerweile in der 3. Auflage (2019) erschienen ist. Dieser soll bei Baumaßnahmen des Bundes helfen, Lösungen zu finden, die sowohl ökologisch verträglich als auch ökonomisch akzeptabel sind und dabei die Anforderungen der Menschen mit einbeziehen. Folgende Schutzziele für nachhaltiges Bauen werden definiert:

  • Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Luft und Wasser
  • Schutz von Natur und Landschaft
  • Schutz der stofflichen und energetischen Ressourcen
  • Schutz des Klimas
  • Erhaltung des Kapitals
  • Niedrige laufende Betriebs- und Unterhaltungskosten
  • Schutz der menschlichen Gesundheit
  • Schutz gesellschaftlicher und kultureller Werte

Im Dezember 2001 wurde zudem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung das Gremium „Runder Tisch Nachhaltiges Bauen“ eingerichtet, welches aus Verbandsvertretern der Bauwirtschaft, der Industrie, der Bauverwaltungen und der Wissenschaft besteht. Es setzt sich mit generellen Leitlinien des nachhaltigen Bauens auseinander, diskutiert konkrete Studien zum Thema und versucht die Ergebnisse im Bauen des Bundes umzusetzen.

In diesem Konsortialprojekt wird eine vertiefte Bestandsaufnahme und Aufarbeitung des aktuellen Standes der Technik und Forschung zur Nachhaltigkeitsbewertung von Raumzellengebäuden durchgeführt. Hierzu werden die verschiedenen Aktivitäten, Systeme, Richtlinien und Normen analysiert und in enger Abstimmung mit den Konsortialpartnern die möglichen Anwendungsfelder definiert.